AGB
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kai Johansen Handelsimmobilien GmbH
1. Angebote:
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die
Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Unsere
Angaben beruhen ausschließlich auf Angaben des Verkäufers /
Vermieters. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und
Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung vorbehalten! Angebote und
Mitteilung sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den
Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung weitergegeben werden. Dies gilt auch für die Weitergabe
z.B. zum Zwecke des Abschlusses eines mit der angebotenen
Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Geschäftes.
Zuwiderhandlungen begründen einen Schadensersatzanspruch in Höhe
der vereinbarten Maklercourtage. Bei Verwertung unserer Angebote
kommt ein Maklervertrag, ersatzweise ein Geschäftsbesorgungsvertrag
nach deutschem Recht zustande. Eine Maklerprovision wird auch
fällig, wenn ein Abschluss mit einer dem Interessenten nahe
stehenden Gesellschaft, Körperschaft, etc. oder einer ihm
nahestehenden Person zustande kommt.
2. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss
eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies
binnen 5 Werktagen schriftlich mit Ouellennachweis mitzuteilen.
Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über
das nachgewiesene Objekt die ausgewiesene Provision zu zahlen.
3. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres
Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag gleich welcher Art
bezüglich des von uns benannten Objektes zustande kommt. Hierbei
genügt auch die Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als
von uns angegebenen Konditionen abgeschlossen oder kommt über ein
anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners ein
wirtschaftlich gleichwertiges (z.B. Miete statt Kauf oder
umgekehrt) oder nur unwesentlich abweichendes Geschäft zustande,
besteht unsererseits ein Provisionsanspruch gegenüber beiden
Vertragsparteien weiterhin. Dies gilt auch für den Abschluss eines
wirtschaftlich gleichwertigen Geschäftes. Unser Provisionsanspruch
bleibt ebenso bestehen, wenn der geschlossenen Vertrag durch
Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn
der Vertrag durch Eintritt eines gesetzlichen oder vertraglichen
Rucktrittsrecht erlischt. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei
Vertragsabschluß. Ebenso haben wir einen Anspruch auf Aufnahme in
den Vertrag. Erfolgt ein Abschluss ohne unsere Anwesenheit ist der
Auftraggeber gehalten uns unverzüglich den Vertragspartner sowie
die Vertragskonditionen mitzuteilen.
4. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen
und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns
vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche
Vereinbarungen zustande kommen.
5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages
fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach
Abschluss. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, mit Ihnen
Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. abzurechnen.
6. Provisionssätze
Die Höhe der zu zahlenden Provision wird im Exposé ausgewiesen und
versteht sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Die Provisionssätze
errechnen sich aus dem Gesamtkaufpreis/Nettogesamtmietpreis, wozu
auch vom Käufer übernommene Unternehmensschulden zählen. Werden
Staffelmietvereinbarungen getroffen errechnet sich die Provision
aus der Staffel bezogen auf eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren!
7. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich
oder unentgeltlich tätig zu werden.
8. Haftungsausschluss
Eine Haftung unsererseits für bauliche Schäden oder Vertragsmängel
kann in keinem Falle begründet werden. Der guten Ordnung halber
zeigen wir an, dass wir Ihnen lediglich Exposés und keine
haftungsrelevanten Prospekte zur Prüfung zur Verfügung stellen! Der
Makler haftet nicht für den Zustand des Objektes, für technische
Angaben sowie hinsichtlich der Erteilung von Auskünften und
Ermittlungen über Vermögensverhältnisse und Kreditwürdigung der von
ihm benannten Vertragspartner.
9. Ersatzansprüche
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt uns zur
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches in Höhe Käufer- und
Verkäuferprovision.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Vollkaufleute ist Koblenz
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein,
verlieren die anderen Bestimmungen nicht Ihre Gültigkeit
12. Speicherung personenbezogener Daten
Um Ihre Anfrage bzw. den Auftrag bearbeiten zu können speichern wir
Ihre Daten elektronisch!
